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Wer in Österreich ein KFZ anmeldet, braucht laut Gesetz eine Haftpflichtversicherung. Freiwillig kann dazu eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Aus der Haftpflichtversicherung werden Sach,- Personen,- und Vermögensschäden, die du jemanden anderen durch die Haltung deines KFZ zufügst, von der Versicherung übernommen. Sollten unberechtigte Forderungen an dich gestellt werden, springt die Versicherung ebenfalls für dich ein und wehrt diese für dich ab.
Die Kaskoversicherung hingegen deckt Schäden an deinem eigenen Fahrzeug. Eine Vollkaskoversicherung sogar Schäden, die du an deinem Fahrzeug selbst verursacht hast.
Wir haben immer ein offenes Ohr für deine Fragen und Probleme, egal ob digital oder in Person.
Anmeldung Gebrauchtfahrzeug:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Genehmigungsdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung)
- Kaufvertrag
- Pickerlgutachten (bei Autos erst nach 3 Jahren notwendig)
- Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen aktueller Vereinsregisterauszug
- Versicherungsbestätigung (bekommst du von uns)
- Ggf. Leasingbestätigung (bei Leasingfahrzeugen)
- Ggf. Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport (bei Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007)
- Ggf. Vollmacht (wenn jemand anderes in deinem Auftrag dein Auto anmelden möchte)
Anmeldung Neufahrzeug:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier,Einzelgenehmigung)
- Kaufvertrag (sofern Eigentümer nicht im Genehmigungsdokument angeführt ist)
- Ggf. Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport (bei Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007)
- Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen aktueller Vereinsregisterauszug
- Versicherungsbestätigung (bekommst du von uns)
- Ggf. Leasingbestätigung (bei Leasingfahrzeugen)
- Ggf. Bestätigung des Finanzamtes bei Eigenimport (bei Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007)
- Ggf. Vollmacht (wenn jemand anderes in deinem Auftrag dein Auto anmelden möchte)
Kennzeichen-Hinterlegung:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Zulassungsbescheinigung(en)
- Kennzeichen
- Ggf. Vollmacht (wenn für dich oder du, für wen anders die Kennzeichen hinterlegen möchtest)
Abmeldung:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Genehmigungsdokument
- Zulassungsbescheinigung(en)
- Kennzeichen
- Ggf. Vollmacht (wenn jemand anderes in deinem Auftrag dein Auto anmelden möchte)
Das Bonus Malus System dient zur Einstufung der Autoversicherung. Grundsätzlich beginnst du als Neu-Einsteiger mit deinem Fahrzeug in der Grundstufe 9 (Basisstufe). Das bedeutet, dass du 100 Prozent der Haftpflicht-Versicherungsprämie bezahlst. Je niedriger die Einstufung, desto geringer fällt die Versicherungsprämie aus. Verursachst du innerhalb des Beobachtungszeitraumes (1.10. - 30.9.) keinen Schaden, erfolgt eine Umstufung zum Zeitpunkt der Hauptfälligkeit des darauffolgenden Kalenderjahres in die nächstniedrige Prämienstufe. Bei jedem Schaden innerhalb des Beobachtungszeitraumes steigt die Stufe um drei Stufen.
Bei einem Fahrzeugwechsel ändert sich deine Bonus Malus Stufe nicht - sie geht auf das neue Auto über. Auch wenn wir die Versicherung wechseln, bleibst du in der gleichen Stufe.
Abgesehen von deiner zu berücksichtigenden oben beschriebenen Bonus-Malus-Stufe, fließen in die Prämienberechnung unter anderem folgende Kriterien ein:
- Modell & Type
- Leistung (KW/PS)
- Zulassungsbezirk
- Fahrzeugalter
- etwaige Selbstbeteiligung
- dein Alter
Wenn dein KFZ geleast ist, solltest du auf jeden Fall die „GAP-Deckung“ miteinschließen. Diese schließt bei einem Totalschaden (auch Diebstahl) die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Kasko Versicherung bezahlt, und dem Restleasingwert, der für das geleaste Fahrzeug noch zu zahlen ist.
Sowohl der Versicherungsschutz der KFZ-Haftpflicht, als auch der KFZ-Kasko erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002, Abl.Nr.L192 vom 31. Juli 2003, Seite 23 unterzeichnet haben:
Österreich, Belgien, Schweiz (und Liechtenstein), Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Spanien, Frankreich, Finnland, Vereinigtes Königreich und Nordirland, die Kanalinseln, Gibraltar und die Isle of Man, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Italien (und die Republik von San Marino sowie der Vatikan-Staat), Irland, Island, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien.
Bei Transport des Fahrzeuges zu Wasser wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches liegen. Sofern der Bestimmungsort außerhalb des örtlichen Geltungsbereiches liegt, endet der Versicherungsschutz mit Beendigung des Beladevorganges.
Die Teilkasko kommt für Schäden an deinem Auto auf, die durch äußere Einflüsse entstehen. Dazu zählen Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Steinschlag – aber auch Brand, Explosion und Kollisionen mit Wild.
Ebenso sind Diebstahl und Raub des Autos gedeckt. Gegen Aufpreis kannst du optional Park- und Vandalismusschäden mitversichern. Nicht versichert sind hingegen Schäden an deinem Auto, die du selbst verursachst. Wie zum Beispiel einen Kollisionsschaden/Unfall durch Unachtsamkeit oder Eigenfehler.
Im Gegensatz zur Teilkasko deckt die Vollkasko zusätzlich auch Schäden an deinem Fahrzeug, die du selbst verursachst. Dazu zählen beispielsweise Blechschäden nach einem Auffahrunfall oder eine Delle beim Ausparken. Die Vollkasko bietet also einen umfassenden Rundumschutz und kostet daher auch mehr als eine Teilkasko.
Die Absicherung der eigenen vier Wände ist besonders wichtig. Wir investieren viel Geld, Zeit und Liebe in unsere vier Wände. Wir helfen dir bei der richtigen Absicherung
Die Eigenheimversicherung deckt Schäden am Gebäude, wohingegen in der Haushaltsversicherung Schäden am Inventar versichert sind. Üblicherweise werden diese Absicherungen in Kombination mit Haftpflichtbausteinen angeboten.
Wir haben immer ein offenes Ohr für deine Fragen und Probleme, egal ob digital oder in Person.
Die Eigenheimversicherung versichert das Gebäude und alle fix mit dem Gebäude verbundenen Sachen.
Die Haushaltsversicherung versichert den Wohnungsinhalt, also alle beweglichen Sachen wie z. B. Elektrogeräte, Möbel, Kleidung, Wertsachen und alle Gebrauchsgegenstände. Sonderregelungen gibt es bei Mietwohnungen.
Es gibt Neu- und Zeitwertversicherungen.
Bei uns bekommst du ausschließlich Neuwertversicherungen angeboten.
Im Versicherungsrecht ist mit Neuwert der Wert gemeint, den man am Tag des Schadens aufbringen muss, um einen gleichartigen neuen Gegenstand wiederzubeschaffen oder herzustellen. Dabei muss der Gegenstand die gleiche Art, Güte und Funktion haben.
Unterversicherung bedeutet, dass die gewählte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sache(n). Eine Unterversicherung kann zwei unangenehme Folgen haben:
- Nicht ausreichende Versicherungssumme
- Verminderte Versicherungsleistung
Lässt du zum Beispiel dein Haus im Wert von 800.000 € versichern und es kommt zu einem großen Feuerschaden, wird in jedem Fall ein Sachverständiger den Schaden begutachten. Dieser stellt bei der Begutachtung fest, dass dein Haus nicht 800.000 € wert ist, sondern 1.000.000 €. Die Schadenhöhe bewertet der Sachverständiger mit 300.000 €. Dadurch, dassdein Haus im Versicherungsvertrag mit nur 80% des tatsächlichen Wertes versichert ist, bekommst du auch nur 80 % des Schadens ersetzt. In diesem konkreten Fall wären das nicht 300.000 €, sondern lediglich 240.000 €. à Um dieses „Schlamassel“ für dich zu vermeiden, beinhalten all unsere Angebote, die wir dir unterbreiten die Klausel mit dem sogenannten „Unterversicherungsverzicht“, welche dir durch die richtige Angabe der Quadratmeterflächen und Ausstattungsniveau zugesichert wird.
Für einzelne Risiken gibt es Versicherungssummen „auf Erstes Risiko“. Es wird eine Versicherungssumme vereinbart – Diese kann durchwegs auch niedriger als der wahre Wert der Sache sein. Im Schadenfall werden die entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme voll vergütet. Ein Abzug aufgrund von Unterversicherung erfolgt in diesem Fall nicht.
Ja, gegen eine geringe Mehrprämie kannst du die „grobe Fahrlässigkeit“ mitversichern.Wichtig zu wissen ist zunächst, dass die leichte Fahrlässigkeit immer mitversichert ist. Für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit hingegen besteht normal kein Versicherungsschutz. Von „grober Fahrlässigkeit“ spricht man zum Beispiel dann, wenn du durch deutliche Vernachlässigung der Sorgfalt einen Schaden verursachst. Hier ein paar Beispiele:
- Du vergisst den Herd abzudrehen. Das heiße Öl in der Pfanne fängt Feuer und ein Brandschaden entsteht.
- Du schläfst stark übermüdet mit der Zigarette ein. Die Glut löst einen Brand aus.
- Während des Kochens fängt im Wohnzimmer der Christbaum durch die brennenden Kerzen Feuer.
Sturm-Versicherung (Naturgewalten)
- Optische Schäden durch Hagel
- Kanalrückstau
- Hangsicherungskosten
Feuer-Versicherung
- Indirekter Blitzschlag
- Sengschäden
- Verpuffungsschäden
Leitungswasser-Versicherung
- Rohrlängenbegrenzung
- Korrosionsschäden
- Schäden an Zuleitungsrohre und Ableitungsrohre
Glas-Versicherung
- Glasflächenbegrenzung
- Ceran-Kochfelder
- Schäden an Zuleitungsrohre und Ableitungsrohre
Haftpflicht-Versicherung
- Schäden bei Verwandten
- Schäden bei der Benützung von Gegenständen (Tätigkeitsschäden)
- Umweltschäden
Optionale Zusatzbausteine
- Assistance-Hilfe-Leistung
- Heizungs-Kasko
- Haustechnik-Kasko
Die Eigenheimversicherung kommt für Schäden am Gebäude und an allen fix mit dem Gebäude verbundenen Sachen selbst auf, die entstanden sind durch:
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Hagel, Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch, Regen, Schneedruck & Schmelzwasser
- Naturkatastrophen – außergewöhnliche Naturereignisse: Erdbeben, Lawinen, Hochwasser/Überschwemmungen und Muren
- Leitungswasser
- Glasbruch
- Beschädigung von Gebäude/Gebäudebestandteilen im Zuge von Einbruch, Diebstahl und Vandalismus
- Haus- und Grundbesitzhaftpflicht
- Bauherren-Haftpflicht (für nachträgliche Zu-oder Umbauten)
Deine Eigenheimversicherung umfasst Schäden im Bereich der kompletten Gebäude-Substanz (Decken, Wände, Böden), genauso wie Garagen/Carport bis hin zum Gartenzaun, der dich von deinem Nachbarn trennt. Gartenhäuser, Schwimmbäder, Photovoltaik- sowie Solaranlagen, Fußbodenheizung und Wintergärten, etc. sind natürlich alles Risiken, die es bei Bedarf zu versichern gilt. Individuell auf dich und dein Haus zugeschnitten, bekommst du von uns das perfekte Produkt.
Hier kommt die sogenannte Rohbauversicherung ins Spiel, sie ist sozusagen eine Vorleistung für eine anschließende, ohnehin notwendige Eigenheimversicherung. Sie wird noch vor Baubeginn abgeschlossen und läuft im Normalfall ab 6 Monate bis zu zwei Jahre, je nach Anbieter. Eine Rohbauversicherung ist kostenlos, sofern sie anschließend in eine Eigenheimversicherung übergeht.
Die Versicherungsdauer der Rohbauversicherung gilt bis zur Fertigstellung des Hauses, dann tritt – nach der Informierung des Versicherungsgebers durch den Bauherrn – die Eigenheimversicherung in Kraft.
Durch eine Rohbauversicherung können verschiedene, untenstehende Risiken versichert werden:
- Feuer
- Sturm
- Leitungswasser
- Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz
- Haftpflicht für Bauherren
- Leitungswasser
Die Haushaltsversicherung deckt Schäden am Wohnungsinhalt ab, die durch die unten angeführten Ereignisse entstehen. Zusätzlich schützt die Haushaltsversicherung auch gegen Schäden durch Einbruch und Diebstahl. Die Privat-und Sporthaftpflicht sollte mittlerweile ein fester Bestandteil jeder Haushaltsversicherung sein. Da es leider nicht immer der Fall ist, achten wir darauf, dass unsere Kunden in jedem ihrer Haushaltprodukte diesen „Baustein“ mitversichert haben. Um die Thematik aufzulockern, möchten wir dir ein kleines Beispiel bringen. Beim Skifahren kollidierst du mit einem Kind. Die Eltern des Kindes sind der Meinung, dass du schuld bist, und konfrontieren dich mit ihrem Anwalt. Und genau jetzt kommt deine private Haftpflichtversicherung ins Spiel. Diese wird der Sache auf den Grund gehen und den Schaden für dich übernehmen oder gegebenenfalls in deinem Interesse abwehren.
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
-Sturm, Hagel, Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch, Regen, Schneedruck & Schmelzwasser
- Naturkatastrophen – außergewöhnliche Naturereignisse: Erdbeben, Lawinen, Hochwasser/Überschwemmungen und Muren
- Leitungswasser
- Glasbruch
- Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl, Raub
- Privat- und Sporthaftpflichtversicherung
Stell dir vor du hättest Herkuleskräfte und könntest dein Haus in die Luft heben. Jetzt reißt du noch dein Dach vom Gebäude runter und drehst dein Haus um. Du wirst schnell merken, dass nur „bewegliche“ Sachen aus dem Haus fallen und genau das ist es, was in der Haushaltsversicherung mitversichert ist. Hier nochmal eine schöne Auflistung für dich:
· Wohnungsinhalt (alle beweglichen Sachen wie z. B. Elektrogeräte, Möbel, Kleidung, Wertsachen und andere Gebrauchsgegenstände)
· Gartenmöbel und Geräte
· Fahrräder, Werkzeuge (für private Zwecke!), Sportgeräte, etc.
Die körperliche und geistige Gesundheit ist unser größtes Gut. Wenn es uns schlecht geht, ist eine bestmögliche Behandlung zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes, sowie die Absicherung gegen potenzielle finanzielle Folgen, besonders wichtig.
Egal ob in der Privatklinik oder beim Wahlarzt. Mit einer privaten Krankenversicherung sicherst du dir den Zugang zu weiteren Behandlungsmöglichkeiten und Spezialisten, deren Leistungsangebot weit über die Grenzen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Und das bei wesentlich kürzeren Wartezeiten.
Unfälle geschehen in etwa 80% aller Fälle in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen während der Schul- bzw. Arbeitszeiten und damit verbundener Wegunfälle. Diese staatliche Lücke wird mit einer privaten Unfallversicherung geschlossen. Es besteht Versicherungsschutz auch in der Freizeit und das weltweit, rund um die Uhr.
Wir bitten dir innerhalb kürzester Zeit unser maßgeschneidertes Angebot für dich an.
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Der Privatarzt wird in den meisten Fällen von Leuten aufgesucht, die eine Zusatzversicherung besitzen. Wieso? Weil der Besuch beim Privatarzt um einiges kostspieliger ist als der Besuch beim Kassenarzt, der in den meisten Fällen für die Patienten nichts kostet. Es ist unbestritten, dass du bei einem Privatarzt etwas genauer „unter die Lupe“ genommen wirst und es ist ihm auch gar nicht zu verdenken, da auch die Entschädigung für seine Arbeit eine ganz andere ist. Kassenärzte haben von der Ärztekammer fixe Vorgaben und Vereinbarungen, worin festgehalten wird wie viel sie pro Patienten und pro Behandlung verlangen dürfen. Beispielsweise erhält ein klassischer Hausarzt aktuell bei einem Patienten 20,96 € pro Erstordination und 7,27 € pro weiteren Besuch. Währenddessen bekommt ein Privatarzt pro Patientenbesuch zwischen 80 – 150 €. Auch wenn wir in Österreich ein System mit guten Kassenärzten besitzen, ist es klar, dass sich ein Privatarzt wirtschaftlich betrachtet für dich mehr Zeit nehmen kann und dies auch tut. Außerdem ist es auch wichtig bei gesundheitlicher Notwendigkeit einen schnellen Termin zu bekommen. Auch hier führen die Privatärzte ganz klar das Rennen, aber auf das gehen wir in der nächsten Frage etwas genauer ein.
Diese Frage ist klar mit „JA“ zu beantworten. Egal ob du dich verletzt hast und akut eine ambulante Behandlung benötigst oder in weiterer Folge operiert werden musst. Der Besuch beim Privatarzt oder das Vorweisen einer privaten Krankenversicherung im Spital öffnet dir in diesem Bereich Türen. Du wirst als Kassenpatient zwar nicht ignoriert, aber die Wartezeiten sind erheblich länger. Ein Beispiel aus der Praxis zweier Freunde: Beide hatten das gleiche gesundheitliche Dilemma. Einer davon war privat versichert und einer nur über die Kasse. Während der eine den Termin beim Privatarzt innerhalb von zwei Tagen bekommen hat, war der andere am Verzweifeln, weil ihm die Kassenärzte einen Termin erst innerhalb der nächsten ein bis zwei Monaten angeboten haben. Um das gesundheitlicheDilemma schnellstmöglich aus dem Weg zu schaffen, hat sich dieser ebenfalls für den Besuch beim Privatarzt entschieden. Dieser Besuch hat ihn 150 € gekostet. Bei beiden wurde die gleiche Diagnose festgestellt und beide wurden eine Operation angeraten. Während der andere gleich einen Termin in der Privatklinik bekommen hat, musste der andere 10 Monate warten. Um die Wartezeit um mindestens vier Monate zu verkürzen, nahm der Freund in Kauf die gleiche Operation ohne Vollnarkose zu machen und stattdessen mit lokaler Amnestie. Nach dieser Erfahrung hat unser Freund um Angebote für eine Zusatzversicherung gebeten. Wir haben für ihn ein passendes Produkt gefunden – dem Prämienzuschlag bezüglich seiner Vorerkrankung konnten wir leider nicht verhindern. Anhand dieser Geschichte erkennst du den Wert von einer Krankenversicherung und auch das es sich lohnt früh damit zu beginnen.
Du kannst davon ausgehen, dass du als Kassenpatient künftig noch längere Wartezeiten haben wirst. Während die Zahl der Patienten stetig zunimmt, bleiben immer mehr Kassenarztstellen in Österreich unbesetzt. Laut Bericht des Rechnungshofs stieg die Anzahl der Patienten pro Quartal im Zeitraum zwischen 2009 und 2019 von 17,5 auf 18,5 Millionen an, eine Zunahme um sechs Prozent. Im selben Zeitraum ging die Zahl der Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag um ebenfalls sechs Prozent zurück und fiel von 3.944 auf 3.706.
Insgesamt sind derzeit 200 Arztpraxen mit Kassenverträgen nicht besetzt, darunter 121 in der Allgemeinmedizin. Das hat zur Folge, dass sich Hausärzte um immer mehr Patienten kümmern müssen.
Nicht nur die Zahl der Allgemeinmediziner mit Kassenverträgen sinkt. Bei den Fachärzten der Kinderheilkunde sind aktuell 39 Kassenstellen unbesetzt, bei den Fachärzten der Frauenheilkunde sind es 16. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie stehen in ganz Österreich für 330.000 Kinder und Jugendliche nur sechs Kassenordinationen und 15 Wahlärzte zur Verfügung. (Stand: 04/2022). – Quelle: Blog, praktischerArzt.at
Nein – in der privaten Krankenversicherung genießt du einen Kündigungsschutz. Du kannst daher nicht – aufgrund eines „schlechten Schadenverlaufs“ – gekündigt werden. Die einzige Möglichkeit, die der Versicherer hat, dich zu kündigen, wäre eine Verletzung deiner Pflichten. Hier sprechen wir vom „Nichtbezahlen der Prämie“ und genauso von Obliegenheitsverletzungen wie zum Beispiel falsche Angaben zu deinem Gesundheitszustand bei Antragstellung.
Ausschlaggebend sind Alter, Gesundheitszustand, Wohnort (Bundesland oder Österreichtarif), Sozialversicherungsträger und gewünschter Deckungsumfang, und gegebenenfalls Gruppenkonditionen durch den Arbeitgeber.
Deshalb ist es sinnvoll, sich bereits in jungen Jahren zu versichern. Hier sind die Prämien im Vergleich sehr günstig und die Wahrscheinlichkeit hoch, dass noch keine Vorerkrankung besteht und es somit zu keinem Leistungsausschluss oder Prämienzuschlag kommt. Eine Reduktion der Prämie kann durch Vereinbarung eines Selbstbehalts erreicht werden. Im ambulanten Bereich handelt es sich hierbei um einen prozentualen Anteil des Arzthonorars, der durch den Patienten selbst bezahlt wird. Für stationäre Tarife werden in der Regel fixe Selbstbehalte vorgeschrieben.
Als junger Mensch kannst du dir vielleicht (noch) nicht das Top-Paket leisten, jedoch kannst du mit einer kleineren Tarif-Variante beginnen und dir mit einer Umstiegsoption deinen Gesundheitszustand „einfrieren“. Wenn du später dann mehr finanzielle Mittel zur Verfügung hast, kannst du ohne erneute Gesundheitsprüfung auf einen Tarif mit höherem Deckungsumfang umsteigen. Dieser Tarif wird in der „Versicherungswelt“ Optionstarif genannt und mit unterschiedlichen „Zuckerln“ von Versicherung zu Versicherung geschmückt. Da es für jeden Menschen einen individuellen Bedarf gibt, finden wir für dich auch hier bestimmt die beste Lösung.
„JA“ – Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung ärztlich verordnet wurde. Dann werden auch Behandlungen wie zum Beispiel Homöopathie oder Chinesisch traditionelle Medizin übernommen.
In Österreich bist du nur bei einem Arbeits- und Wegunfall oder bei einer Berufskrankheit versichert.
Als Arbeitsunfall gilt bei der versicherten Erwerbstätigkeit ein Unfall, der sich beispielsweise unter den folgenden Umständen ereignet:
- Im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung.
- Bei der Arbeit im Homeoffice.
- Auf dem direkten Weg vom ständigen Aufenthaltsort zur Arbeit, auf dem direkten Weg von der Arbeit zum Mittagessen oder auf dem Heimweg, wobei auch Fahrgemeinschaften geschützt sind.
Für Kindergartenkinder, Schülerinnen/Schüler und Studierende gilt ein Unfall dann als Arbeitsunfall, wenn er sich unter anderem
- Im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Schul- oder Universitätsausbildung bzw. im verpflichtenden Kindergartenjahr.
- Bei der Teilnahme an einer Schulveranstaltung oder schulbezogenen Veranstaltung.
- Auf dem direkten Weg von der Wohnung oder ständigen Unterkunft zum Kindergarten bzw. Schulbesuch oder auf dem Heimweg.
- Bei der Ausübung einer im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebenen praktischen Tätigkeit.
- Bei bestimmtem Beruf(bildungs)orientierungen ereignet.
Erleidest du in deiner Arbeit einen Unfall kommt die gesetzliche Unfallversicherung für deine Unfallheilbehandlung auf. Weiters sind Medizinische-, Berufliche-, und Soziale Rehabilitationsmaßnahmen gedeckt. Außerdem erhältst du Finanzielle Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Beim Freizeitunfall handelt es sich um ein Schadensereignis, das dem privaten Risikobereich zuzuordnen und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.
Bei Kindern gilt: Erst mit Eintritt in das letzte Kindergartenjahr unterliegt ein Kind der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der überwiegende Teil der Unfälle in der Freizeit passiert und somit nicht unter die leistungspflichtige, gesetzliche Unfallversicherung fällt. Laut der Unfallbilanz 2021 vom KFV „Kuratorium für Verkehrssicherheit“, passierten 2021 insgesamt 712.600 Unfälle, wovon mindestens 74% bzw. 527.600 der Freizeit zuzuordnen waren.
Quelle: KFV IDB Austria 2021: Unfälle = Verletzte + getötete; Wohnsitz Österreich; Krankenhaus, stationär und ambulant.
In der privaten Unfallversicherung gibt es verschiedenste Deckungen. Während ein Schmerzensgeld von 500€ bei einem Knochenbruch ein nettes „Goodie“ darstellt, geht es im Wesentlichen um die Absicherung bei dauerhaften körperlichen Schäden. Diese Leistung erfolgt in erster Linie als Einmalzahlung und ist vom Grad der durch den Unfall verursachten dauernden Invalidität abhängig. Die Einmalleistung dient zur Deckung möglicher Umbaumaßnahmen in deinem „Zuhause“ oder für notwendigen Anschaffungen aufgrund der veränderten Lebenssituation.
Die Versicherungssumme muss an deine individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Zur Ersteinschätzung gibt es jedoch Faustregeln, die verwendet werden können. Diese geht davon aus, dass du im Laufe der Jahre mehr verdienst. Mit steigendem Jahreseinkommen verringert sich automatisch das Vielfache deines Gehaltes, dass du als Versicherungssummefestlegen solltest. Zudem musst du als 50 weniger lange mit der Versicherungssumme über die Runden kommen als ein 30-jähriger.
30. Lebensjahr - mindestens das 6-fache Jahresbrutto-Einkommen bei Vollinvalidität
40. Lebensjahr - mindestens das 5-fache Jahresbrutto-Einkommen bei Vollinvalidität
50. Lebensjahr - mindestens das 4-fache Jahresbrutto-Einkommen bei Vollinvalidität
Da die gesundheitlichen Folgen bzw. die Verletzungen durch Extremsportarten meist gravierender ausfallen, werden diese oft von Vornherein vom Versicherer ausgeschlossen und gelten somit als nicht mitversichert. Welche Sportarten als „Extremsportarten“ definiert werden, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Hierzu ein paar Beispiele:
- Vollkontakt-Sportarten wie Boxen/Kickboxen
- Klettern ab gewissem Schwierigkeitsgrad
- Tauchen ab 30 Meter· Mountainbiken/Downhill
- Paragleiten/Fallschirmspringen/Bungee-Jumping
- Raften
Wenn du Extremsportarten mitversichern möchtest, helfen wir dir dabei die richtige Versicherung zu finden.
Du kannst im Schnitt mit 25% bis 50% höheren Prämie rechnen.
Wir alle streben nach einem guten Lebensstandard. Dieser basiert auf deinem Einkommen, welches du durch deine Arbeitskraft erwirtschaftest! Hieraus ergeben sich zwei Fragen: Was passiert, wenn du deine Arbeitskraft vorübergehend oder dauerhaft verlierst? Wie stellst du sicher, dass du auch im Alter noch gut Leben kannst?
Gemeinsam ermitteln wir den Wert deiner Arbeitskraft, wer außer dir noch davon abhängig ist und was deine Vorstellungen für die Zukunft sind. Anhand dieser Informationen erstellen wir Dir ein individuelles Konzept.
Wir haben immer ein offenes Ohr für deine Fragen und Probleme, egal ob digital oder in Person.
Im Großen und Ganzen dient eine Ablebensversicherung dazu, dass die Hinterbliebenen den bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten können. Dazu zählen sämtliche laufenden Fixkosten für Wohnen (Kredit/Miete), Leben, Kinder, Bildung, Freizeit, etc. Wenn du einen Kredit aufnimmst, verlangt die Bank als Sicherstellung ebenfalls eine Ablebensversicherung.
Mit der Witwen-bzw. Witwer, und Waisenpension hat der Stadt zu einem gewissen Teil für Hinterbliebene vorgesorgt
Witwen- bzw. Witwerpension: Grundlage für die Berechnung der Witwen- und Witwerpension ist jene Pension, auf die der Versicherte bei seinem Tod Anspruch hatte.Als Witwen- oder Witwerpension gebührt ein Prozentsatz von der Pension des Verstorbenen. Ausgehend von den Einkommen, das die Verstorbenen und die Hinterbliebenen in den letzten zwei Jahren vor dem Tod bezogen haben, wird ein Prozentsatz gebildet, der zwischen 0 und 60 liegen kann.
Wenn die Einkommen der Partner gleich hoch waren, liegt der Prozentsatz bei 40%. Ist das eigene Einkommen des oder der Hinterbliebenen 2 1/3-mal so hoch wie das des Verstorbenen, beträgt der Prozentsatz 0%.
Erreichen das eigene Einkommen des Hinterbliebenen und die Witwen- oder Witwerpension zusammen nicht einen bestimmten, jährlich angepassten Betrag, muss der Prozentsatz der Pension auf bis zu 60% erhöht werden. Der Wert für 2022 beträgt € 2.098,74.
Waisenpension: Kinder erhalten bis zum 18. Lebensjahr eine Halbwaisenpension, wenn ein Elternteil verstorben ist, eine Vollwaisenpension, wenn beide Elternteile verstorben sind. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil so viele Versicherungsjahre gehabt hat, wie bei Invaliditätspension nötig sind (je nach Alter verschieden). Sind nicht genügend Versicherungszeiten vorhanden, gibt es eine einmalige Zahlung statt der Pension.
Nach dem 18. Geburtstag kann die Waisenpension weitergezahlt werden, wenn und solange eine Ausbildung gemacht wird, die die Arbeitskraft des oder der Waisen überwiegend in Anspruch nimmt.
Quelle: oesterreich.gv.at
In Österreich gilt die Bestattungspflicht, das heißt die Hinterbliebenen müssen für die Bestattungskosten aufkommen. Wenn du als Angehöriger eines Verstorbenen eine Erdbestattung organisierst, musst du mit höheren Kosten rechnen als bei einer Feuerbestattung. Die Kosten für eine Erdbestattung liegen in Österreich im Durchschnitt bei ca. 6000 bis 7000 Euro.
Quelle: Bestattungsinfo.at
Die österreichische Sozialversicherung führt für alle Versicherten, die ab 01.01.1955 geboren sind, ein Pensionskonto, welches dir deinen aktuellen Pensionswert anzeigt. Für jedes Kalenderjahr werden 1,78 Prozent deiner jährlichen Beitragsgrundlage im Pensionskontogutgeschrieben („jährliche Teilgutschrift“). Die Gesamtgutschrift ist die Summe der Teilgutschriften im Pensionskonto, die jedes Jahr aufgewertet werden. Sie ergibt sich aus Ihren bisherigen österreichischen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen. Die Gesamtgutschrift dividiert durch 14 ergibt den aktuellen monatlichen Brutto-Pensionswert.
Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass du die Mindestanzahl an Versicherungsmonaten erfüllst und du zu 50 % erwerbsunfähig bist.
Die Höhe der gesetzlichen BU/EU ergibt sich zunächst aus der bis zum Stichtag erworbenen Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto, geteilt durch 14. Es fließen jedoch noch weitere Faktoren wie eventuelle Abschläge durch Pensionierung vor dem Regelpensionsalter und Anzahl der Beitragsmonate mit ein.
Die Faktoren sind individuell und werden sich auf die Höhe der Pension bei einer 25-Jährigen nach dem Studium anders auswirken, als auf einen 55-jährigen Angestellten der bereits eine große Anzahl an Beitragsmonaten „gesammelt“ und damit einhergehende Beiträge eingezahlt hat.
2021 gab es laut Statistik Austria insgesamt 13.400 Neuzugängen von Pensionen der geminderten Arbeitsfähigkeit/dauernden Erwerbsunfähigkeit. 4.463 davon, also gut 33% waren auf psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen zurückzuführen.
Wir alle streben nach einem guten Lebensstandard. Diesen erarbeiten wir uns jahrelang & mühevoll durch Schule, Ferialjob, Ausbildung/Studium, Job und laufende Weiterbildung. Wenn wir ehrlich sind, passen wir unseren Lebensstandard immer wieder an unsere finanziellen Möglichkeiten an, warum auch nicht – wir leben nur einmal. Wenn deine Einkommenskraft durch einen Schicksalsschlag vorübergehend oder dauerhaft wegfällt, wirst du zu 100% eine finanzielle Lücke haben, auch wenn du vielleicht einen Teil vom Staat bekommst. Dann stellt sich die Frage auf was du verzichten MUSST. Mit der richtigen Absicherung stellt sich diese Frage zum Glück nicht.
Aus deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhältst du dann eine Leistung, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinem zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 % oder mehr, länger als 6 Monate nicht mehr nachgehen kannst.
Achtung: Billige Angebote beinhalten oftmals die Klausel „abstrakte Verweisbarkeit“. Dies bedeutet, dass der Versicherer keine Berufsunfähigkeits-Rente zahlen muss – solange du auch nur theoretisch aufgrund deiner Kenntnisse und Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben könntest, der deiner Lebensstellung entspricht.
Die Haftpflichtversicherung kannst du dir als dein persönliches Schutzschild vorstellen und die Rechtsschutzversicherung als dein Schwert.
Die Haftpflichtversicherung hilft dir bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche und übernimmt gerechtfertigte Forderungen für dich. Die Rechtsschutzversicherung hingegen, hilft dir bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten, sollte dir Unrecht getan werden.
Wir haben immer ein offenes Ohr für deine Fragen und Probleme, egal ob digital oder in Person.
Mit einem Augenzwinkern trauen wir uns zu behaupten, dass die Österreicher ein Volk sind, welches gerne Recht hat. Egal ob es der Arbeitgeber, Nachbar, Telefonanbieter oder doch die eigene Versicherung ist, es gibt immer wieder rechtliche Herausforderungen. Vor allem wenn dir ein Schaden zugefügt wurde, benötigst du rechtlichen Beistand um deine Ansprüche geltend zu machen. Abgesehen von den Anwaltskosten, kann ein Verfahren vor Gericht, schnell sehr teuer werden und belaufen sich die Kosten schnell auf einen 5-stelligen Bereich. Spätestens hier wirst du ohne bestehende Rechtsschutzversicherung überlegen, ob es sich lohnt für dein Recht zu kämpfen.
Wie bei vielen anderen Sparten, gibt es im Bereich der Rechtsschutzversicherung, Versicherungen, die sich konkret auf diesen einen Bereich spezialisiert haben. Gerade in diesem Bereich ist es unserer Meinung nach sehr wichtig, einen Versicherer zu wählen, der sonst keine Versicherungen im Portfolio hat. Stell dir vor du fühlst dich von deiner Unfallversicherung unfair behandelt, möchtest rechtlich dagegen vorgehen und möchtest nun mit Hilfe deiner Rechtsschutzversicherung, welche beim gleichen Anbieter besteht, Druck machen und für dein Recht „kämpfen“. Das bedeutet, dass die eigene Versicherung gegen sich selbst vorgehen muss. Wir sind der Meinung, dass dies suboptimal ist, und empfehlen Dir daher stets einen reinen Rechtsschutzversicherer.
- Allgemeiner Privat-Rechtsschutz
- Versicherte Fahrzeuge
- Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
- Als Lenker fremder Fahrzeuge (Lenker-Rechtsschutz)
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Erb- & Familien-Rechtsschutz
- Grundstückseigentum/Miet-Rechtsschutz
- Vermieter-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
Die private Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du anderen Personen oder deren Eigentum unbeabsichtigt zufügst, und schützt dich somit vor langfristigen, existenziell bedrohenden Schadenersatzverpflichtungen gegenüber Dritten.
Beispiel: Beim Skifahren kollidierst du mit einem Kind. Die Eltern des Kindes sind der Meinung, dass du schuld bist, und konfrontieren dich mit ihrem Anwalt. Hier kommt die private Haftpflicht ins Spiel. Sie prüft die genauen Umstände des Unfallhergangs und lehnt daraus resultierende unberechtigte Ansprüche ab oder bezahlt berechtigte Ansprüche für dich.
Aus unserer Sicht gibt es keine Versicherung mit einem besseren Preis-/Leistungsverhältnis als die private Haftpflichtversicherung. Mit wenigen Euros im Monat, sicherst du potenzielle Schäden in Millionenhöhe ab.
Auch wenn es sinnvoll wäre, weil wir unser Miteinander dadurch besser schützen würden, ist die private Haftpflichtversicherung im Gegensatz zu einigen Berufshaftpflichtversicherungen und der KFZ-Haftpflichtversicherung in Österreich nicht gesetzlich verpflichtend.
Es gibt die Möglichkeit die eigene Haftpflicht mit Deckungsbausteinen zu erweitern, die einem genau in so einer Situation helfen. Im konkreten Fall handelt es sich um die „Forderungsausfalldeckung“. Sollte dir jemand einen Schaden zufügen und selbst keine Haftpflichtversicherung haben, ersetzt dir unter gewissen Umständen deine eigene Haftpflichtversicherung die berechtigten Schadenersatzansprüche, sodass du nicht darauf angewiesen bist, wie gut deine Mitmenschen versichert sind.
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